Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
  3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
  4. Preise und Versandkosten
  5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
  6. Zahlungsmodalitäten
  7. Sachmängelgewährleistung und Garantie
  8. Haftung
  9. Ergänzende Bedingungen zur Vermietung muskel- und/oder windgetriebener Sportgeräte, Boote und Kleinfahrzeuge
  10. Ergänzende Bestimmungen für Surf-, Segel-, SUP-, Kanu-, Wing- und Motorbootkurse, Camps, Touren und GruppenEvents
  11. Speicherung des Vertragstextes
  12. Schlussbestimmungen

 

  1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen

WINDSURFING POTSDAM
Inhaber: Martin Klintz
14469 Potsdam, Hügelweg 8

Tel. 0331 2704280
Fax. 0331 2704282
Mobil 0179 3950615

www.wassersportpotsdam.de 
info@windsurfing-potsdam.de

(nachfolgend „Dienstleister/ Veranstalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister / Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

  1. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Dienstleisters haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

  1. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Dienstleisters/ Veranstalters Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte/ Dienstleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Dienstleister / Veranstalter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung).

3.4. Mit Ausnahme der Produkte die ausdrücklich mit „auf Anfrage“ oder mit „Bestätigung erforderlich“ gekennzeichnet sind, ist unser Angebot verbindlich. Mit Ihrer Bestellung nehmen Sie unser Angebot auf Vertragsschluss an. Der Vertrag kommt mit Versendung Ihrer Bestellung an uns zustande. Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die zugehörige Rechnung per E-Mail.

3.5. Sollte der Dienstleister / Veranstalter eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande

  1. Preise

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Dienstleisters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  1. Leistung

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Dienstleister / Veranstaltenvom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt / Dienstleistung aus Gründen, die vom Veranstalter/ Dienstleister nicht zu verantworten sind, nicht verfügbar ist,kann der Dienstleister / Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Dienstleister / Veranstalter den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Dienstleister / Veranstaltendem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

  1. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Dienstleister / Veranstalter nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Dienstleister / Veranstaltenanerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

  1. Sachmängelgewährleistung und Garantie 
  2. Haftung allgemein

8.1. Für eine Haftung des Dienstleisters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

8.2. Der Dienstleister / Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3. Ferner haftet der Dienstleister / Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Dienstleister / Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Dienstleister / Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.5. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.

  1. Ergänzende Bedingungen der Vermietung muskel- und/oder windgetriebener Sportgeräte, Boote und Kleinfahrzeuge

9.1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Wassersportschule „Windsurfing Potsdam“, vertreten durch dessen Inhaber Martin Klintz, im Folgenden Vermieter genannt und dem Mieter oder seinem gesetzlichen Vertreter als Anmeldendem, im Folgenden Mieter genannt, gelten für alle vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Vermietungen  muskel- und/oder windgetriebener Sportgeräte, Boote und Kleinfahrzeuge  wie z.B. Surf-, Wing-,und SUP-Boards, Kanus, Ruderbooten, Segeljollen, Segelyachten, Motorboote und Katamarane im folgenden „Mietsache“, ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

9.2. Mieterkreis
Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell noch kognitiv beeinträchtigt ist, den Katamaran-/ Segelsport/ Surfsport/ Kanusport/SUPsport/Motorsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Der Mieter bzw. der Bootsführer müssen über eine ggf. gesetzlich erforderliche Qualifikation verfügen.
Der Mieter versichert, dass er oder ein an Board befindlicher, von Ihm beauftragter Bootsführer, die Mietsache soweit sicher beherrscht, dass eine Gefährdung der eigenen Person und Dritter auszuschließen ist und er in der Lage ist, die Mietsache nach den Regeln ordentlicher Seemannschaft zu führen. Er versichert weiter, unter allen Umständen selbständig mit der Mietsache zur Station zurückkehren zu können, den Anordnungen des Vermieters unverzüglich Folge zu leisten, und nicht an ansteckenden oder Anfallkrankheiten zu leiden. Der Mieter, bzw. sein Bootsführer gleicht mangelnde Sehschärfe durch Augengläser aus.

9.3 Anmeldung
Die Mietbuchung kann fernmündlich oder in  Schriftform (Post, Mail, Fax, SMS, Onlinebuchung oder gleichwertig) erfolgen. Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor Charterbeginn beizubringen.

9.4. Bezahlung
Der Mietgebühr ist für die gesamte Mietzeit vorab zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückzahlung für vom Teilnehmer nicht genutzte Mietzeit besteht nicht.

9.5. Stornobedingungen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich und schriftlich zu erklären.
Bis zum 60. Tag vor Mietbeginn kann der Rücktritt gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Mietkosten (aber mindestens 10€ und maximal 30€) erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt vom 59. bis  30. Tag vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von  50% des jeweiligen Mietpreises einbehalten, wenn kein Ersatzmieter  seitens des Kunden gestellt wird, bzw. eine anderweitige Vermietung  nicht gelingt.

Erfolgt der Rücktritt vom 29. bis 8. Tag vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von  75% des jeweiligen Mietpreises  einbehalten, wenn kein Ersatzmieter  seitens des Kunden gestellt wird. bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt.
Bei einem Rücktritt ab dem 7.Tag vor Mietbeginn sind 100% der Kosten als Stornogebühr fällig, wenn kein Ersatzmieter  seitens des Kunden gestellt wird. bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt.
Kann der Kunde zum Zeitpunkt der Stornierung einen Ersatzmieter benennen, kann der Mietvertrag gegen eine Gebühr in Höhe von 25% der Mietkosten (aber mindestens 10€ und maximal 30€) umgebucht werden.
Gelingt dem Vermieter eine gleichwertige Vermietung der Mietsache, sind dem Kunden die Stornogebühren bis auf die Höhe einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Mietpreises (aber mindestens 10€ und maximal 30€) zu erstatten.
Wird eine Buchung mehrerer Mietgegenstände nicht komplett storniert (Buchungsänderung der Anzahl der Mietsachen), so finden die o.g. Stornobedingungen sinngemäß für den einzelnen Mietgegenstand Anwendung. Ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren fallen pro Buchungsänderung an.
Die Wassersportschule Windsurfing Potsdam behält sich das Recht vor, bei Zerstörung oder Beschädigung der Mietsachen  durch Kollisionen oder Vandalismus, oder den Eintritt unvorhersehbarer Schäden an der Mietsache, die Buchung ohne Einhaltung einer Frist zu stornieren. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9.6. Bezahlung
Der Mietzins ist für die gesamte Mietzeit vorab zu den in der Rechnung oder Mietbestätigung mitgeteilten Terminen zu entrichten. Bei Überschreitung der Mietzeit sind angefangene Stunden voll zu bezahlen. Der Vermieter hat zusätzlich Anspruch auf Erstattung eines eventuell durch die Verspätung entstandenen Mehraufwands oder den durch die verspätete Rückgabe verschuldeten Mietausfall durch das Nichtzustandekommen einer bereits gebuchten Folgevermietung. Wird der Mietgegenstand erst nach der veröffentlichten Schließzeit der Wassersportstation zurückgegeben werden dem Mieter zusätzlich zu den Mietkosten pro angefangene 15 Minuten 15 €  für den Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Rechtfertigungsgrund zur verspäteten Rückgabe dar.
Ein Anspruch auf Mietzinsrückzahlung für nicht genutzte Mietzeit besteht nicht.

9.7. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

9.8. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. An Bord von Katamaranen, Segelbooten und Motorbooten  sind geeignete Schuhe mit rutschfester Sohle zu tragen. Wir empfehlen in Kanus, auf SUPs und Surf-, und Wingboards ebenfalls geeignete Schuhe zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind generell verpflichtet, auf dem Wasser Auftriebswesten zu tragen!
Bei der Nutzung von aufblasbaren SUPs müssen immer Auftriebswesten getragen oder mitgeführt werden.
Auf Katamaranen, Segelbooten und Motorbooten sind Schwimmwesten entsprechend der Personenzahl mitzuführen. Ab Windstärke 1 der Beaufortskala sind bei Katamaran- und Segelbootnutzung Schwimmwesten anzulegen.
Wir empfehlen das Tragen von Auftriebswesten allen Personen an Bord eines Bootes und auf Surf- und SUP-Boards! Auftriebswesten und Rettungswesten stellen wir kostenlos zur Verfügung.
Der Berufsschiffart ist generell weiträumig Vorfahrt zu gewähren. Zur Fahrrinne und Fischereigeräten ist Abstand zu halten. Das Befahren von Badebereichen ist strengstens untersagt! Auf Schwimmer ist Rücksicht zu nehmen.

9.9. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Mietsachen wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Mieter verpflichtet, die Mietsachen vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Mieter verpflichtet, vorhandene und entstandene Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Mietsache durch Nichtbeachtung der Anweisung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Mieters.

9.10. Haftung
Die Wassersportschule Wassersport in Potsdam haftet für die gewissenhafte Pflege und Wartung der Mietsachen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der Mietsache, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Mietsachen.
Die Mietsachen sind bis zu einer Summe von 1 Mio. Euro subsidiär Haftpflicht versichert! Der Mieter haftet im Falle seines Verschuldens persönlich in vollem Umfang für darüber hinaus gehenden Forderungen/ Beträge. Etwaige Versicherungen des Mieters gehen der Versicherung der Wassersportschule vor. Der Mieter ist gehalten seine eigene private Hastpflichtversicherung in Bezug auf die Abdeckung der im Rahmen des Mietvertrages entstehenden Risiken zu überprüfen.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Mieter eine Anzeigepflicht. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Die Mietsachen sind, soweit im Mietvertrag nicht anders vereinbart, generell nicht kaskoversichert. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Mietsachen und Ausrüstungsteilen haftet der Mieter persönlich in vollem Umfang auch über die ggf. hinterlegte Kaution hinaus. Aufwendungen für die Bergung (auch Aufrichten und Lenzen nach Kenterung) trägt der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter ist seitens der Wassersportschule nicht unfallversichert und überprüft seine private Unfallversicherung.
Die Weitergabe der Mietsache an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Für durch unberechtigte Nutzung der Mietsache durch Dritte an der Mietsache entstandene Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) haftet der Mieter  persönlich in vollem Umfang.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, dies gilt auch für alle in den von der Wassersportstation zur Verfügung gestellten Schließfächern oder an sonstigen Stellen auf dem Gelände der Wassersportschule abgelegten Gegenstände.
Dies gilt sinngemäß auch für Gegenstände die Mitarbeitern von Windsurfing Potsdam  auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters zur Aufbewahrung entgegennehmen. In diesem Fall handelt es sich um eine reine Gefälligkeit, ein Verwahrungsvertrag wird ausdrücklich nicht abgeschlossen.

9.11. Zusätzliche Bedingungen
Die Wassersportschule Wassersport in Potsdam ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Mietsache zu verweigern, sofern der Mieter, bzw. Bootsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.  Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieter, bzw. Bootsführers hinsichtlich der sicheren Führung der Mietsache offenbart, oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen des Vermieters handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter hat darauf zu achten, dass die max. zulässige Personenzahl pro Mietsache nicht überschritten wird, und immer mindestens eine Person an Board ist.
Der Mieter ist verpflichtet, ständig das Wettergeschehen zu beobachten, und bei den ersten Anzeichen nahender, ihn gefährdender, oder sein Fahrkönnen übersteigender Wetterereignisse (Zunahme des Windes, verstärkte Wellenbildung, Blitz, Donner, Gewitter, Nebel usw.) die Besatzung und das Boot in Sicherheit zu bringen. Dies kann durch die Rückkehr zur Vermietstation erfolgen, wenn diese noch gefahrlos erreichbar ist. Ansonsten ist das nächstgelegene geeignete Ufer anzusteuern und Mannschafft und Boot zu sichern.
Im Übrigen haftet der Mieter  dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen. Muss der Vermieter ausrücken um eine gekenterte oder durch Verschulden des Mieters fahruntauglich gewordene Mietsache zu bergen und oder abzuschleppen, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von 60 € Netto zzgl. MwSt. pro angefangene 30 Minuten vom Mieter zu tragen. Dies gilt auch für Einsätze des Vermieters die nötig werden weil der Mieter offensichtlich nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die Mietsache aus eigener Kraft und ohne Gefährdung Anderer und /oder der eigenen Person zu beherrschen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Mieter und Bootsführer haften dem Vermieter im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.
Zu Beginn der Mietperiode kann der Vermieter vom Mieter die Hinterlegung einer Kaution in Bar verlangen.  Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt, sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes Mietsache(n) zur Rückzahlung fällig.

  1. Ergänzende Bestimmungen Surf-, Segel-, SUP-, Kanu-, Wing- und Motorbootkurse, Camps &Touren & GruppenEvents

10.1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Wassersportschule „Windsurfing Potsdam“, vertreten durch dessen Inhaber Martin Klintz, im Folgenden Veranstalter genannt, und dem Kurs- bzw. Tour- , Event- oder Campteilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter als Anmeldendem, im Folgenden Teilnehmer genannt, gelten für alle vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Surf-, Segel-, SUP-, Kanu- und Motorbootkurse, Camps &Touren & Events, auch Drachenboottouren und -rennen ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

10.2. Teilnehmerkreis
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell noch kognitiv beeinträchtigt ist, den Katamaran-/ Segelsport/ Surfsport/ Kanusport/ SUPsport/ Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kanu- und Drachenboottouren, Segel-, SUP,- Surf-,Wing-, Motorboot- und Katamarankursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasserohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
Nichtschwimmern kann seitens Windsurfing Potsdam Inh. Martin Klintz (im folgenden „Veranstalter“) die Teilnahme gestattet werden, wenn Sie eine passende Rettungsweste tragen.
Der Teilnehmer versichert, den Anordnungen des Kurs- bzw. Tourleiters unverzüglich Folge zu leisten, und nicht an ansteckenden oder Anfallkrankheiten zu leiden. Der Teilnehmer
gleicht mangelnde Sehschärfe durch Augengläser aus.

10.3. Anmeldung
Die Anmeldung zu allen Kursen, Touren und Touren kann über die website online oder schriftlich erfolgen.  Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor Kursbeginn beizubringen.

10.4. Rücktritt vom Vertrag /Stornobedingungen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist seitens des Teilnehmers jederzeit möglich und schriftlich zu erklären.
Bis zum 30. Tag vor Kursbeginn kann der Rücktritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro/ Buchung werden. Bei Firmenevents, Drachenbootausfahrten und -Rennen beträgt diese Bearbeitungsgebühr pauschal 200€, aber nicht mehr als 50% der Eventgebühr.
Erfolgt der Rücktritt vom 29. bis 8. Tag vor Kurs-, Event-, bzw. Tourbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des jeweiligen Preises einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer seitens des Kunden gestellt wird. Bei einem Rücktritt ab dem 7.Tag vor Kurs-, Event-, bzw. Tourbeginn sind 100% der Kosten als Stornogebühr fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird. Kurse ,Touren, Events und Rennen können vom Veranstalter aus zwingenden, vom Veranstalter nicht zu verantwortenden Gründen auf einen Ersatztermin verlegt werden. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, und er erhält bei Rücktritt alle bereits bezahlten Beträge erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Wassersportschule Windsurfing Potsdam behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Katamaran-/ Segel-/ SUP- /Surfkursen und Touren und von 6 Personen in den Sportbootführerscheinkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Katamarane/Segel-/Surfausrüstungen / Kanus / Motorboote durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Kurse und Touren die witterungsbedingt nicht stattfinden können, oder nach weniger als 80% der Kurszeit bzw. weniger als 50% der vereinbarten Tourdauer vom Veranstalter abgebrochen werden müssen, um eine Gefährdung der Teilnehmer auszuschließen, werden in Absprache mit den Teilnehmern anteilig auf einen anderen Termin verlegt.

10.5. Bezahlung
Der Kursgebühr ist für die gesamte Kurs-, oder Tourzeit vorab nach den Vorgaben der erhaltenen Rechnung zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückzahlung für vom Teilnehmer nicht genutzte Lehrgangszeit besteht nicht.

10.6. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen
Schaden so gering wie möglich zu halten.

10.7. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. An Bord von Katamaranen, Segelbooten und Motorbooten, Drachenbooten, Surf-, SUP-, und Wingboards sind geeignete Schuhe mit rutschfester Sohle zu tragen. Brillen sindgegen Verlust zu sichern.
Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind generell verpflichtet, auf dem Wasser Auftriebswesten zu tragen!
Bei der Nutzung von aufblasbaren SUPs müssen Auftriebswesten getragen oder mitgeführt werden. Auf Katamaranen, Segelbooten und Motorbooten sind Schwimmwesten entsprechend der Personenzahl mitzuführen. Ab Windstärke 1 der Beaufortskala sind bei Katamaran- und Segelbootnutzung Schwimmwesten anzulegen. Wir empfehlen das Tragen von Auftriebswesten allen Personen an Bord eines Bootes/ Kanus/ Drachenbootes und auf Surf-, Wing-, und SUP-Boards! Auftriebswesten und Rettungswesten stellen wir kostenlos zur Verfügung.
Der Berufsschiffart ist generell weiträumig Vorfahrt zu gewähren. Zur Fahrrinne und Fischereigeräten ist Abstand zu halten. Das Befahren von Badebereichen ist strengstens untersagt! AufSchwimmer ist Rücksicht zu nehmen.

10.8. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der SUP-, WingBoards/ Katamarane/ Segel-/ Surfausrüstungen / Kanus/Ruder- / Drachen- /Motorboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, die Katamarane/Segel-/Surfausrüstungen/SUPs und Kanus vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Katamarane/Segel-/Surfausrüstungen / Kanus/ Ruder- /Drachen-/Motorboote, SUP-, und Wingboards durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.

10.9. Haftung
Die Wassersportschule Windsurfing Potsdam haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der SUP-, WingBoards/Katamarane/ Segelboote/ Surfausrüstungen / Kanus/ Ruder- /Drachen-/Motorboote.
Die SUP-, WingBoards/ Katamarane/Segel-/Surfbretter/ Kanus/ Ruder- /Motorboote sind bis zu einer Summe von 1 Mio. Euro Haftpflicht versichert! Der Teilnehmer haftet im Falle seines Verschuldens persönlich in vollem Umfang für darüber hinaus gehenden Forderungen/ Beträge. Etwaige Versicherungen des Kursteilnehmers gehen der Versicherung der Wassersportschule vor.
Der Teilnehmer ist gehalten seine eigene private Haftpflichtversicherung in Bezug auf die Abdeckung der im Rahmen dieses Ausbildungs- bzw. Chartervertrages entstehenden Risiken zu überprüfen.
Der Kursteilnehmer ist seitens der Wassersportschule nicht unfallversichert und überprüft seine private Unfallversicherung.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Katamarane/Segel-/Surf-, Sup-, und Ausrüstungen/ Kanus/ Ruder-/ Motorboote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Die Boote und Surfausrüstungen sind, generell nicht Kaskoversichert. Für
selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den SUP-Boards/ Katamaranen/Segel-/Surfbrettern/ Kanus/ Ruder- /Drachen-/ Motorbooten und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer persönlich in vollem Umfang auch über eine eventuell hinterlegte Kaution hinaus. Die Weitergabe von Booten, Boards oder Ausrüstungsgegenständen an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Für durch unberechtigte Nutzung durch Dritte entstandene Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) haftet der Kursteilnehmer persönlich in vollem Umfang.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, dies gilt auch für alle in den von der Wassersportstation zur Verfügung gestellten Schließfächern oder an sonstigen Stellen auf dem Gelände der Wassersportschule abgelegten Gegenstände. Dies gilt sinngemäß auch für Gegenstände die Mitarbeitern von Windsurfing Potsdam zur Aufbewahrung entgegennehmen. In diesem Fall handelt es sich um eine reine Gefälligkeit, ein Verwahrungsvertrag wird ausdrücklich nicht abgeschlossen. Stunden der im Kursprogramm ausgewiesenen „freie Nutzung“ von Boards, Booten und Ausrüstungen sind nicht Bestandteil der beaufsichtigten Ausbildungszeit. Die Nutzung der Boards, Boote und Ausrüstungen außerhalb der Kurszeiten erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Eine Aufsicht seitens der Wassersportschule besteht während der Zeit des „freien Nutzung“ nicht!

  1. Speicherung des Vertragstextes

11.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Dienstleister / Veranstalters ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

11.2. Der Dienstleister / Veranstalter sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu den Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

11.3 Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Dienstleisters, während der Gerichtstand sich am Sitz des Dienstleisters befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Dienstleisters keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Dienstleisters einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

12.2 Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Republik Österreich] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12.3. Vertragssprache ist deutsch.

12.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Quelle: MarketPress & drschwenke.de
Letzte Aktualisierung: 26.02.2024